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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 24/14   

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https://dejure.org/2017,96167
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 24/14 (https://dejure.org/2017,96167)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.09.2017 - L 3 U 24/14 (https://dejure.org/2017,96167)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. September 2017 - L 3 U 24/14 (https://dejure.org/2017,96167)
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  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 24/14
    Damit setzt ein AU zunächst voraus, dass der Verletzte durch eine Verrichtung unmittelbar vor dem fraglichen Unfallereignis den gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt hat und deshalb "versichert" ist (vgl BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R = BSGE 112, 177 sowie Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 12/12 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 49).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 24/14
    b) Der innere bzw sachliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu der der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (stRspr; vgl hierzu ua BSGE 94, 262 mwN).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 24/14
    Damit setzt ein AU zunächst voraus, dass der Verletzte durch eine Verrichtung unmittelbar vor dem fraglichen Unfallereignis den gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt hat und deshalb "versichert" ist (vgl BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R = BSGE 112, 177 sowie Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 12/12 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 49).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 24/14
    Maßgebend ist dabei, ob der Versicherte eine dem (hier: landwirtschaftlichen) Unternehmen dienende Tätigkeit hat ausüben wollen und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 19).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 24/14
    Danach ist zwar der Nachweis für die Vornahme einer eigenwirtschaftlichen Verrichtung von dem zuständigen Sozialversicherungsträger (und nicht von den Hinterbliebenen) zu führen, wenn ein gesetzlich Unfallversicherter während der versicherten Tätigkeit aus ungeklärten Umständen tödlich verunglückt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - juris).
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 24/14
    Dafür ist zwar keine absolute Gewissheit erforderlich; verbliebene Restzweifel sind bei einem Vollbeweis jedoch nur so lange unschädlich, wie sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (vgl hierzu BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R - juris mwN).
  • LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 24/14
    Dementsprechend kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass hier die Voraussetzungen für die Feststellung eines AU bzw für die Gewährung von Hinterbliebenenrente "infolge eines Versicherungsfalls" erfüllt sind (ebenso: HessLSG, Urteil vom 20. Februar 2017 - L 9 U 163/15 - juris).
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 18/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nachweis - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 24/14
    Da es im Übrigen bei Landwirten als selbstständige Unternehmer keine Beweisregel in Form eines Erfahrungssatzes gibt, dass sie - bei freier Disposition über ihre Arbeitszeit - stets zu unternehmerischen Zwecken mit dem Pkw unterwegs sind, geht die fehlende Beweisbarkeit der für das Rentenbegehren der Klägerinnen im Wesentlichen anspruchsbegründenden Tatsache (hier: das Zurücklegen eines unfallversicherten Betriebswegs zum Unfallzeitpunkt) zu Lasten derjenigen, die daraus ein Recht herleiten wollen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R - juris mwN).
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